Vorschläge für die Realisierung einer Europäischen Charta der Interkonviktionalität
vorgelegt von der internationalen, interkulturellen und interkonviktionellen Gruppe (G3i)*
Vorwort
Francois Becker teilt mit, dass dieser Text am 19. September dem französischen Senat vorgelegt wird und danach leicht verändert werden kann.
Dieses Dokument beginnt mit der Definition des Begriffs „Konviktion = Weltanschauung“, dieser fundamentalen individuellen oder kollektiven Komponente der menschlichen Vielfalt und des Austauschs oder der Konfrontationen, die sie zwischen Einzelnen oder menschlichen Gemeinschaften herbeiführt. Diese Vielfalt an Weltanschaungen, die häufig Ursache von zum Teil gewaltsamen Konflikten ist, kann auch die Grundlage individuellen oder kollektiven Fortschritts sein, wenn man sie nicht als ein Hindernis für das Gemeinschaftsleben betrachtet sondern im Gegenteil als eine Quelle wechselseitiger Bereicherung und als Stärkung der Wirksamkeit von Aktionen in geteiltem Interesse.
Den Gebrauch der neuen Sprachschöpfung „Interkonviktionalität“ zu fördern folgt aus diesen Feststellungen. Diese ermöglicht, die Verhaltensweisen, die Dialoge und die Praktiken, die zum Ziel haben, das Zusammenleben, den Dialog und die gewaltlose Konfrontation zwischen Personen und Gemeinschaften unterschiedlicher Weltanschauungen zu organisieren, um ein besseres gegenseitiges Verständnis zu erreichen, aber auch und besonders mit der Absicht, die Möglichkeiten gemeinsamen Handelns zu erforschen selbst dann, wenn große Unterschiede in den Motivationen bei der Verfolgung dieser Ziele bleiben. Dieses Konzept erlaubt auch, die Institutionen und Räume zu definieren, die geeignet erscheinen, dies zu ermöglichen.
Das hier vorgestellte Projekt besteht aus zwei komplementären Teilen. Der erste definiert die möglichen Inhalte einer Charta mit diesen Zielsetzungen, der zweite enthält die Begründungen, um zu legitimieren, dass die europäischen Institutionen hierin eine vorrangige Aufgabe sehen sollten.
1. Teil: Mögliche Inhalte der Charta